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Qualität

Die Grundlage

Das theoretische Wissen der Krankenpflege wird durch wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Pflegeforschung gestützt und erweitert. Dieses Wissen erhält in Form von Standards Einzug in die tägliche Praxis und erhöht damit die Sicherheit für den Patienten und die Qualität der pflegerischen Leistungen. Zudem fördert die pflegerische Organisation mit fest zugeteilten Ansprechpartnern den Vertrauensaufbau.

Fort- und Weiterbildung

Die sich stetig verändernde Gesellschaft, die Veränderungen innerhalb des Gesundheitswesens, sowie die stets steigenden Anforderungen und Veränderungen im Beruf verlangen von jeder Pflegekraft hohe Flexibilität. Durch die Weiterentwicklung der beruflichen sowie persönlichen Fähigkeiten gilt es, einmal erlerntes Wissen aufzufrischen oder zu vertiefen und an aktuelle pflegerische Erfordernisse anzugleichen.
Um mit der Entwicklung Schritt halten zu können, ermöglichen wir unseren Mitarbeitern die Teilnahme an einem umfangreichen Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Zu den speziellen Weiterbildungsmöglichkeiten zählen:

  • Leitungskompetenzen im Mittleren Management (Leitung einer Station oder eines Funktionsbereichs)
  • Fachgesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger in der Intensivpflege und Anästhesie
  • Fachgesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger für den Operationsdienst
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger für die Pflege in der Onkologie
  • Krankenpflege in der Nephrologie
  • Fachkrankenschwester/-pfleger für den Endoskopiedienst
  • Fachgesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger für Schlaganfall (Stroke)
  • Palliative Care in der Pflege
  • Praxisanleiter/in
  • Algesiologische/r Fachassistent/in
  • Wundexpertin/-experte
  • MS-Nurse
  • Parkinson Nurse
  • Hygienebeauftragte in der Pflege
  • Still- und Laktationsberaterin
     

Praxisanleitung der Auszubildenden

Die Aufgabe der Praxisanleitung besteht darin, die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten. Um diesen Anforderungen gewachsen zu sein, schreibt das Gesetz eine berufspädagogische Weiterbildung für Pflegekräfte vor, die diese Aufgabe auf ihrer Station wahrnehmen.
Um eine adäquate Praxisanleitung auf allen Stationen und in den Funktionsbereichen zu ermöglichen, stehen derzeit ca. 50 Praxisanleiterinnen und –anleiter zur Verfügung.
 

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