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Vom Festhalten unserer Qualität

Gemäß den Vorgaben des § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren, erstmals im Jahr 2005 für das Berichtsjahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Bericht gibt einen Überblick über das Leistungangebot des Krankenhauses sowie der einzelnen Kliniken ergänzt um Informationen über das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement wie z.B. zu aktuellen Projekte und zur Nutzung qualitätssichernder und -verbessernder Maßnahmen.

Zur Ansicht des Qualitätsberichtes des Herz-Jesu-Krankenhauses für das Jahr 2010,  folgen Sie bitte dem Link: Qualitätsbericht Herz-Jesu-Krankenhaus 2010.

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