Krankenhaus-Sozialdienst
Durch Krankheit und dem daraus resultierenden Krankenhausaufenthalt entsteht für viele Patienten und deren Angehörige eine veränderte Lebenssituation - vorübergehend oder dauerhaft. Daraus resultiert, dass bei den Betroffenen viele Fragen zur neuen Situation entstehen und häufig die persönlichen Angelegenheiten nicht ohne fremde Hilfe geregelt werden können. In solchen Fällen steht der Sozialdienst als Ansprechpartner zur Verfügung.
Neben den medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgungsangeboten ist der Sozialdienst ein weiterer Fachdienst des Krankenhauses.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Bei folgenden Fragen können Sie sich u.a. an den Sozialdienst wenden:
Weiterversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
- Vermittlung ambulanter Pflegedienste
- Organisation von Hilfsmitteln
- Vermittlung von Mahlzeitendiensten / Hausnotrufsystemen
- Vermittlung teilstationärer und stationärer Pflegeeinrichtungen
Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung
- Antragstellung bei der Pflegeversicherung
- Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen
- Vermittlung von Haushaltshilfen
Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz
- Beratung und Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises
Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
Umgang mit Behörden und Ämtern
- Antragstellung
- Widerspruchsverfahren
Hilfen des Betreuungsgesetzes
Angebote und Hilfen der Nachsorge
Vermittlung zu Beratungs – und Kontaktstellen/Selbsthilfegruppen
Fragen zur beruflichen, persönlichen und familiären Lebenssituation